Informationen für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

In nahezu jeder Biografie gibt es schwierige und herausfordernde Lebenssituationen. Dies gilt sowohl für den einzelnen Menschen als auch für das Zusammenleben in einer Familie. Manchmal kann aus Konflikten, Streit, Gewalt, Angst, Sucht oder anderen belastenden Situationen nicht mehr alleine herausgefunden werden.

Dann ist es kein Zeichen von Schwäche, sich Hilfe zu suchen und diese anzunehmen, sondern ein Zeichen von Stärke. Häufig ist mit dem Annehmen von Hilfe schon der erste Schritt in die richtige Richtung gemacht und positive Veränderung wird möglich. Kommt es im Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen zu einer Situation, in der das Kind oder der Jugendliche nicht mehr zuhause leben kann, dann leben diese entweder vorübergehend oder langfristig in einer Wohngruppe der stationären Kinder- und Jugendhilfe.

Häufig verbinden Eltern und deren Kinder diese Entwicklung mit Gefühlen von Scheitern, Schuld, Wut oder Scham. Nicht selten treten auch alle diese Gefühle zusammen auf.

Im Alexianer Martinistift ist es uns daher besonders wichtig, Eltern und Kindern auf Augenhöhe und mit Wertschätzung zu begegnen. Wir unterstützen Eltern darin, Verantwortung zu übernehmen und bieten konkrete Hilfen an, wie etwa das Begleiten von Besuchskontakten und das Führen von Elterngesprächen.

Vor einer Aufnahme führen wir grundsätzlich Kennenlern- und Informationsgespräche, in denen Eltern, Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen selbstverständlich die Gelegenheit geboten wird viele Fragen zu stellen und Sorgen anzusprechen. Sie, die Eltern und ihre Kinder haben ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII), solange die gewünschte Einrichtung passend ist und keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen. Nutzen Sie dieses Wunsch- und Wahlrecht und nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf.

Gerne bieten wir beim persönlichen Kennenlernen die Möglichkeit, sich die zukünftige Wohngruppe anzusehen und das pädagogische Personal der Wohngruppe kennenzulernen. Der Anspruch auf diese und andere Hilfeformen der Jugendhilfe und deren genaue Ausgestaltung sind im Kinder und Jugendhilfegesetz (§§ 27-35 SGB VIII) festgelegt und beschrieben.

Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich auch ohne die Eltern jederzeit an das Jugendamt zu wenden!

Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an, um gemeinsam aus der oft belasteten Vergangenheit einen Weg in eine positive Zukunft herauszufinden.

 


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