Berufsförderung
Die Berufsförderung in der Werkstattschule ist ein außerschulisches Bildungsangebot für Jugendliche im letzten Jahr der Vollzeitschulpflicht.
Damit ermöglichen wir benachteiligten, insbesondere schulmüden und schulverweigernden Jugendlichen das 10. Schulbesuchsjahr im Rahmen eines beruflich orientierten Ganztagsangebotes zu absolvieren. Die Grundlage unserer Arbeit bildet das Schul-und Bildungsgesetz von Nordrhein-Westfalen, das die Teilnahme an der Berufsförderung im Übergangsfeld Schule / Beruf als gleichwertig zum Besuch der Regelschule anerkennt.
Werkstattpraxis:
- Heranführung an die Arbeitswelt
- Umfassende berufliche Orientierung in unseren Werkstätten und Betrieben
- Persönlichkeitsentwicklung
- Erwerb von beruflichen Schlüsselqualifikationen
- Vorbereitung einer begründeten Berufswahlentscheidung
Allgemeinbildender Unterricht
- Aufbau einer neuen Lernfreude
- Förderung der Bildungsvoraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit
- Aufarbeiten schulischer Defizite in den Fächern Deutsch, Mathematik, Politik / Wirtschaftslehre und Sport (zehn Wochenstunden in Anlehnung zur Stundentafel der Vorklasse zum Berufsgrund-Schuljahr), kleine Lerngruppen
- Erwerb des Abschlusszeugnisses der Berufsförderung mit Benotungen in der Werkstattpraxis, der Fachtheorie und in den allgemeinbildenden Fächern
- Möglichkeit zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 für leistungsstarke Teilnehmer
- Individueller Förderansatz
- Sozialpädagogische Begleitung
- Individuelle Förderplanung
- Berufswegplanung
12 Monate, mit Beginn des neuen Schuljahres (Quereinstieg im Laufe des Jahres möglich).
§37 Schulbildungsgesetz NRW, PO-SI- §6 Weiterbildungsgesetz. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch und der Besuch eines Schulkindergartens. Kann auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet werden.