Berufsförderung
Die Berufsförderung in der Werkstattschule ist ein außerschulisches Bildungsangebot für Jugendliche im letzten Jahr der Vollzeitschulpflicht.
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Damit ermöglichen wir benachteiligten, insbesondere schulmüden und schulverweigernden Jugendlichen das 10. Schulbesuchsjahr im Rahmen eines beruflich orientierten Ganztagsangebotes zu absolvieren. Die Grundlage unserer Arbeit bildet das Schul-und Bildungsgesetz von Nordrhein-Westfalen, das die Teilnahme an der Berufsförderung im Übergangsfeld Schule / Beruf als gleichwertig zum Besuch der Regelschule anerkennt.
Werkstattpraxis:
- Heranführung an die Arbeitswelt
- Umfassende berufliche Orientierung in unseren Werkstätten und Betrieben
- Persönlichkeitsentwicklung
- Erwerb von beruflichen Schlüsselqualifikationen
- Vorbereitung einer begründeten Berufswahlentscheidung
Allgemeinbildender Unterricht
- Aufbau einer neuen Lernfreude
- Förderung der Bildungsvoraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit
- Aufarbeiten schulischer Defizite in den Fächern Deutsch, Mathematik, Politik / Wirtschaftslehre und Sport (zehn Wochenstunden in Anlehnung zur Stundentafel der Vorklasse zum Berufsgrund-Schuljahr), kleine Lerngruppen
- Erwerb des Abschlusszeugnisses der Berufsförderung mit Benotungen in der Werkstattpraxis, der Fachtheorie und in den allgemeinbildenden Fächern
- Möglichkeit zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 für leistungsstarke Teilnehmer
- Individueller Förderansatz
- Sozialpädagogische Begleitung
- Individuelle Förderplanung
- Berufswegplanung
12 Monate, mit Beginn des neuen Schuljahres (Quereinstieg im Laufe des Jahres möglich).
§37 Schulbildungsgesetz NRW, PO-SI- §6 Weiterbildungsgesetz. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch und der Besuch eines Schulkindergartens. Kann auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet werden.