IN RUHE GEHEN

Selbstbestimmt leben können, auch während der Veränderungsprozesse im Alter, bei chronischen Erkrankungen und bei Behinderungen, ist ein Wunsch, den wir wohl alle haben.

Dazu ist jedoch eine Auseinandersetzung mit den pflegerischen Maßnahmen, medizinischer Behandlung und psychosozialer Unterstützung erforderlich. Der Gesetzgeber gibt zugelassenen Einrichtungen gemäß §132g SGB V die Möglichkeit für Gesundheitliche Vorsorgeplanung in der letzten Lebensphase.

Welche Wünsche habe ich?

Wir sind endlich. Wenn die letzte Lebensphase eintritt und wir uns mit der eigenen Endlichkeit auseinandersetzen, stehen vielleicht noch schwierige Entscheidungen an. Wir möchten Sie dabei unterstützen eine gute Lösung zu finden, wenn Sie sich fragen:

„Wer weiß von meinen Wünschen, meinen Gedanken, von dem, was mir wichtig ist?“ „Wie kann ich sicherstellen, dass in meinem Sinne gehandelt wird?“

In gemeinsamen Beratungsgesprächen können wir Unausgesprochenes oder Unaussprechliches thematisieren und Unterstützung ganz nach Ihren Bedürfnissen ermitteln. Sie werden emotional gestärkt und wir holen das Thema „Sterben“ behutsam ins Leben.

Die Gesundheitliche Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase ist ein Angebot, das sich an der Situation und am Willen des Betroffenen orientiert.

Wir beraten und informieren dabei zu den bestehenden rechtlichen Instrumenten wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, sich mit Fragen zum Lebensende zu befassen und in Fallbesprechungen mögliche Handlungswege zu thematisieren. Die geäußerten Wünsche und Vorstellungen werden dabei dokumentiert oder auch aktualisiert.

Die Beratungsgespräche sind ergebnisoffen und finden in vertrauter Atmosphäre statt. Angehörige, Zugehörige und Betreuer können auf Wunsch auch teilnehmen und dabei eine wertvolle Unterstützung sein!

Petra Heuermann führt Beratungsgespräche mit Bewohner*innen und Angehörigen über die letzte Lebensphase.


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