Betreutes Wohnen im Kreis Warendorf

Das BeWo im Kreis Warendorf bietet Menschen individuelle Begleitung und Beratung. Die Betreuung übernehmen sozialarbeiterische und pädagogische Fachkräfte.

Wir können Ihnen individuelle Unterstützung für ein selbständiges Leben anbieten,

/// wenn Sie psychisch erkrankt, kognitiv beeinträchtigt oder suchterkrankt sind

/// wenn Sie bei alltäglichen Anforderungen Unterstützung in Anspruch nehmen wollen

/// wenn Sie längerfristige, kontinuierliche Begleitung suchen

Wir betreuen aktuell im nördlichen Bereich des Kreises Warendorf sowie in Drensteinfurt und Rinkerode.

Die Betreuung und damit verbundene Hilfestellungen werden individuell auf die Bedürfnisse unserer Klientinnen und Klienten abgestimmt.

In der Regel findet die Betreuung im Rahmen von aufsuchenden Kontakten und Begleitung statt

Unsere Betreuung und damit verbundene Hilfestellungen werden dabei individuell auf die Bedürfnisse unserer Klientinnen und Klienten abgestimmt. Sie umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Hilfe bei der Tagesstrukturierung bzw. Unterstützung bei Erhalt oder Erarbeitung einer beruflichen Perspektive.
  • Beratende Unterstützung bei Fragen der beruflichen Rehabilitation, Kontaktaufnahme und Vermittlung zu entsprechenden Einrichtungen und Institutionen
  • Beratung hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhaltes (Jobcenter, Rente, Sozialhilfe, Wohngeld etc.)
  • Unterstützung bei lebenspraktischen Problemen (Haushaltsführung, Wäschepflege, Ernährung etc.)
  • Hilfestellung bei finanziellen Angelegenheiten
  • Hilfestellung bei der Gestaltung sozialer Beziehungen (WG, Nachbarn, Freunde, Familie etc.)
  • Krisenintervention und Vermittlung in Konfliktsituationen
  • Gemeinsame und individuelle Freizeitplanung und -​durchführung, auch durch Gruppenangebote
  • Beratung von Angehörigen und anderen Bezugspersonen im Umfeld der Klienten

Die Leistungen des Betreuten Wohnens werden nach Fachleistungsstunden (FLS) abgerechnet. In der Regel werden die Kosten vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. In Westfalen-​Lippe ist dies der Landschaftsverband Westfalen-​Lippe (LWL). Bei jüngeren Klientinnen und Klienten kommt jedoch auch das Jugendamt als Leistungsträger in Frage. Informationen zu Einkommen-​ und Vermögensfreibeträgen sowie zu zahlreichen anderen Fragen finden Sie auf den Internetseiten des LWL (Soziale Teilhabe). Bei der Antragstellung sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich.


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