"Haben Sie das schon einmal erlebt...?"

Soll für einen Klienten eine gerichtliche Betreuung angeregt werden? Soll die 85-jährige lebensüberdrüssige Schlaganfall-Patientin eine PEG angelegt bekommen? Kann ich als Mitarbeiter die Durchführung von Zwangsmaßnahmen ethisch rechtfertigen? In der Begleitung der uns anvertrauten Menschen kommt es immer wieder zu Situationen, die ethische Fragen hervorrufen.

Das Ethikkomitee besteht aus Mitgliedern, die verschiedene Standorte, Bereiche und Berufsgruppen repräsentieren und fachübergreifend zusammenarbeiten. Es ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Die Mitglieder sind allein ihrem Gewissen verpflichtet und ermöglichen eine ethische Reflexion und Entscheidungsfindung.

Diskretion und Verschwiegenheit sind für uns selbstverständlich und verpflichtend!

Selbstverständnis der Komitee-Mitglieder

... Bewohnern, Patienten, Klienten und Gästen

... An- und Zugehörigen

... gesetzlichen Betreuern

... Mitarbeitern

... die Auseinandersetzung mit ethischen Themen des Alltags zu fördern

... den Mitarbeitenden für Entscheidungen Orientierungshilfen anzubieten

... ethische Fragestellungen ernst zu nehmen

... für ethische Themen zu sensibilisieren

... Fort- und Weiterbildungen anzubieten

... ethische Fallbesprechungen durchzuführen

... bei wiederkehrenden ethischen Problemfeldern Leitlinien zu entwickeln.

Ethische Fallbesprechungen

Wenn Sie eine ethische Fallbesprechung wünschen oder Informationen dazu benötigen, dann schreiben Sie uns gerne per Mail. Bei Ihnen meldet sich einer der Fallmoderatoren und klärt das weitere Vorgehen.

Ziel ist, eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zu finden, welche von den Beteiligten mitgetragen werden kann. Die Ergebnisse der ethischen Fallbesprechung sind ethisch reflektierte Handlungsempfehlungen. Die Entscheidungshoheit bleibt beim Letztverantwortlichen.


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