Unterstützung im Alltag: Betreuen, Pflegen, Wohnen
Die ambulanten und stationären Angebote dieses Bereichssind für erwachsene Menschen mit Behinderungen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung und/oder Abhängigkeitserkrankung Unterstützung, bzw. Pflege benötigen, um ein Leben in weitestgehender Stabilität und Selbstbestimmung führen zu können.

Grundsätzlich erhalten Menschen mit Behinderungen (oder die von einer wesentlichen Behinderung bedroht) sind Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn sie wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind. Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören die Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Sie sind in den § 113 bis § 116 SGB IX geregelt (Kapitel 6), die wiederum auf die § 77 bis § 84 SGB IX verweisen.

Josef-Averesch-Wohnverbund
Wohnen und Betreuung für Menschen mit psychischer Erkrankung und/oder Abhängigkeitserkrankung