Pressearbeit der Staatsanwaltschaft: Ein (unlösbarer) Konflikt zwischen Ermittlungsarbeit, Neugier der Öffentlichkeit und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten?
Der Verdacht einer Straftat und die Hintergründe interessieren die breite Öffentlichkeit. So ist es nicht verwunderlich, dass Medien gerne über aktuelle Ermittlungsverfahren berichten.
Aber gibt es für Ermittlungsbehörden überhaupt eine Verpflichtung, den Medien Auskünfte über ihre Ermittlungen zu geben? Wenn ja, in welchem Umfang? Welche Auswirkungen kann die Berichterstattung der Medien auf ein Ermittlungs- und Strafverfahren haben?
Um diese Aspekte wird es im kommenden Forensik Forum der Alexianer gehen.
Martin Botzenhardt, stellvertretender Behördenleiter und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Münster, beleuchtet am Donnerstag, 4. Juli 2024, diese komplexe Fragestellungen auch anhand eines konkreten Falles aus dem Jahr 2019 und geht der folgenden Fragestellung nach:
Welche grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung von Presseauskünften gibt es? Dabei wird er konkret die Tätigkeit eines Pressesprechers bei der Staatsanwaltschaft darstellen.
Das Forum findet wie gewohnt im Kunsthaus Kannen am Alexianerweg 9 in Münster statt und beginnt um 19 Uhr. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei.