Begleitung in verschiedenen Lebenssituationen

Pflegebedürftige Menschen, die zuhause wohnen, unterstützen wir mit unserer ambulanten Pflege. Menschen mit psychischer Erkrankung bieten wir psychiatrische Pflege an.

Was ist Grundpflege?

Zur Grundpflege zählen nach Sozialgesetzbuch XI immer wiederkehrende grundlegende Hilfen aus den Bereichen:

/// Körperpflege (z.B. Körper-, Haut und Haarpflege mit Unterstützung bzw. Übernahme von folgenden Pflegeverrichtungen: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung).

/// Mobilitätshilfen (z.B. bei der Mobilisation und bei Bewegung mit Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen bei der Lagerung beim Kleiden und beim Gehen)

/// Ernährungsunterstützung (z.B. bei der Zubereitung und/oder Hilfen bei der Nahrungsaufnahme)

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für die Leistungen der Grundkrankenpflege werden von der Pflegekasse übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt. In Fragen hinsichtlich einer Pflegeleistung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Was ist Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege bezieht sich auf die im Sozialgesetzbuch SGB V vorgegebenen, von einem Arzt zu verordnenden Pflegetätigkeiten wie:

/// Blutzuckermessung und/oder Insulinvergabe

/// Vitalzeichenkontrolle (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atmung)

/// Medikamentengabe

/// Verbandwechsel

/// Anlegen und Wechseln von Wundverbänden

/// An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Weitere Pflegeleistungen

/// Betreuungsleistungen

/// Verhinderungspflege

/// Pflegeberatung

Betreuungsleistungen:

Die Betreuungsangebote bieten Pflegenden Entlastung und Hilfe bei der täglichen Versorgung zur Wahrnehmung eigener Bedürfnisse wie Urlaub, Hobby oder soziale Kontakte.

Verhinderungspflege:

Die stundenweise Verhinderungspflege dient als Ersatzpflege bei Abwesenheit der Pflegeperson. Gründe dafür können ein plötzlicher Krankenhausaufenthalt, private Verpflichtung oder Entlastungsbedarf der Pflegeperson sein.

Pflegeberatung:

Wir beraten Sie über unsere umfassendes Leistungsangebot und die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten:

/// Hilfe bei behördlichen Antragstellungen bei der Pflegekasse, Krankenkasse oder dem Sozialamt

/// Beratung zur Pflegeversicherung

/// Vermittlung und Organisation weiterer Hilfen (Essen auf Rädern, Hausnotruf, etc.) 

Die psychiatrische häusliche Krankenpflege ermöglicht es Menschen mit einer psychischen Erkrankung, ein eigenständiges Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu führen. Die pHKP ist ein aufsuchendes Angebot und unterstützt und berät die betroffenen Menschen dort, wo sie leben. Sie ergänzt damit die psychiatrische ärztliche Behandlung und trägt dazu bei, Behandlungsabbrüche und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.

Welche Zielsetzung verfolgt die psychiatrische häusliche Krankenpflege

/// Vermeidung und/oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten

/// Informationen und Anleitung im Umgang mit Medikamenten

/// Hilfe in akuten Krisensituationen

/// Erarbeitung von Bewältigungsstrategien

/// Vermittlung von Hilfeangeboten

Wer übernimmt die Kosten für die psychiatrische häusliche Krankenpflege?

Psychiatrische häusliche Krankenpflege wird vom behandelnden Facharzt verordnet. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Im Regelfall ist das Angebot auf vier Monate befristet. Wir vermitteln darüber hinaus weiterführende Hilfen.